Die Sorge, für die Folgen von beruflichen Fehlentscheidungen oder -leistungen persönlich in Anspruch genommen zu werden und ggf. mit dem Privatvermögen zu haften, wird immer diskutiert. Aus diesem Grund stellt die Absicherung von Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen der Organe und Mitarbeitenden einen elementaren Bestandteil des Absicherungskonzeptes für Unternehmen dar.
Unsere Konzepte sehen hier exklusiv auch einen Versicherungsschutz für wissentliche Pflichtverletzungen sowie vorsätzlich verursachte Vermögensschäden vor.
Neben der Absicherung der Vermögensschäden sind Entscheidungsträger weiteren Risiken ausgesetzt. Eines davon ist, dass strafrechtliche Vorwürfe gegen sie erhoben werden.
Nicht selten sind diese Vorwürfe unberechtigt. Dies stellt sich aber manchmal erst am Ende eines längeren Verfahrens heraus.
Die Folgen allein aus der Erhebung solcher Vorwürfe sind für das Anstellungsverhältnis, für die eigene berufliche Reputation und das private Umfeld oft unabsehbar. In dieser Situation ist guter Rat teuer. Diesen sollten sich Entscheider aber leisten und leisten können. Geerken + Partner bietet ein Absicherungskonzept, das speziell auf Ihre Bedürfnisse im Management ausgerichtet ist.